Wittig • Ünalp • Rechtsanwälte

Kündigungsschutzklage: Die Einhaltung der Frist ist die erste Hürde!

Innerhalb von 3 Wochen muss die Kündigungsschutzklage bei Gericht eingehen!


Aufgrund der sehr kurzen 3 Wochen Kündigungsschutzklage – Frist muss unverzüglich nach Erhalt der Kündigung mit der rechtlichen Prüfung begonnen werden. Das geht nur, wenn Sie sich schnell melden.

Wittig Ünalp Rechtsanwälte GbR
- Kündigungsschutzklage -

Tel.: 0511/69 68 445 - 0
Fax: 0511/69 68 445 - 9

In der Steinriede 3
30161 Hannover


Kündigungsschutzklagen – damit fangen die meisten Prozesse an.

Wir sind als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht täglich dabei, Kündigungsschutzklagen zu entwerfen und für unsere Mandanten bei Gericht einzureichen oder Kündigungsschutzklagen abzuwehren. Jede Kündigung muss, um die Rechte des Arbeitnehmers zu wahren, mit der Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Es ist die häufigste gerichtliche Auseinandersetzung im Arbeitsrecht.

Wir sind auf Kündigungsschutz und die Erhebung oder Abwehr von Kündigungsschutzklagen spezialisiert. Hunderte Verfahren werden von uns bearbeitet. Wir können aufgrund unserer Erfahrung sehr schnell erste Aussichten auf den Prozessausgang einer Kündigungsschutzklage unseren Mandanten mitteilen. Sie sind auf eine Information zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage angewiesen, da nicht unerhebliche Kosten mit der Erhebung der Kündigungsschutzlage verbunden sind. Wir beraten daher auch über Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzdeckungsfragen im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage.

Mehr zu Kündigungsschutzklagen finden Sie ausführlicher hier oder aber Sie rufen uns direkt an. Das geht schneller, ist einfacher und vor allem auch rechtssicherer. Wir freuen uns.